Mitteilung aus der Kämmerei zur Grundsteuerreform
Informationen zur Grundsteuerreform
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten (den sog. Einheitswerten). In den westdeutschen Bundesländern wurden die Grundstücke nach ihrem Wert 1964 berücksichtigt. In den ostdeutschen Ländern sind die zugrunde gelegten Werte sogar noch älter. Sie beruhen auf Feststellungen aus dem Jahr 1935.
Die Finanzämter bewerten ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.
In Brandenburg erhalten Sie im Zeitraum Mai bis Juni 2022 ein Informationsschreiben vom Finanzamt, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen zur Grundsteuerreform in Brandenburg und der Verpflichtung zur Erklärungsabgabe hervorgehen. Fragen zur Grundsteuerreform werden Ihnen ab Mai unter folgender
Telefonnummer beantwortet: 0331 200 600 20, Montag - Donnerstag
in der Zeit von 9 - 16 Uhr und Freitag von 9 - 14 Uhr.
Sollten Sie kein gesondertes Informationsschreiben erhalten haben, aber dennoch Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz sein, sind Sie erklärungspflichtig. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall ab Mai an die Hotline 0331/200 600 20.
Auf Basis des Grundsteuermessbescheides setzt die Stadt bzw. Gemeinde die Grundsteuer fest. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen nach der gesetzlichen Neuregelung ihre Steuererklärung vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Hierzu können Sie jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung über Mein ELSTER (www.elster.de) nutzen.
Bei Mein ELSTER genügt für Familienangehörige ein Benutzerkonto. Sie können über dieses Benutzerkonto die Grundsteuerwerterklärung von Kindern, Eltern und Großeltern übermitteln.
Die Finanzämter bieten ab April 2022 Termine zur ELSTER-Registrierung-vor-Ort an.
Sofern Sie keinen Zugang zu Mein ELSTER oder anderer geeigneter Software haben, nimmt die Steuerverwaltung auch die Grundsteuerwerterklärung in Papierform entgegen. Die entsprechenden Formulare finden Sie ab Juni 2022 zum Download auf der Internetseite www.grundsteuer.brandenburg.de und in den Finanzämtern.
Den Gemeinden werden keine eigenen Papiervordrucke zur Ausgabe an Eigentümerinnen oder Eigentümer zur Verfügung gestellt.
Die erforderlichen grundstücksbezogenen Angaben finden Sie z. B. in Bauunterlagen, Teilungserklärungen, Grundbuchauszügen oder Kaufverträgen.
Brandenburg wird ab Mai 2022 ein Informationsportal für Grundstücksdaten einrichten. Dort erhalten Sie nach Angabe der Flurstücksnummer oder Adresse den Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche. Bitte beachten Sie, dass nur bestimmte Berufsgruppen steuerliche Beratung anbieten und Steuererklärungen für Dritte erstellen dürfen (z. B. Steuerberater und Steuerberaterinnen).
(Quelle www.grundsteuer.brandenburg.de)
Nähere Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie auf der Internetseite des Landes Brandenburg unter dem u. a. Link.