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Öffentliche Bekanntmachung: 2. Änderungsanordnung durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt

18. 10. 2024

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt

- Flurbereinigungsbehörde -

Kühnauer Straße 161

06846 Dessau-Roßlau              

 

30.09.2024

Bodenordnungsverfahren: Gerbisbach-Annaburg

Landkreis: Wittenberg

Verfahrens-Nr.: WB4115

Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderungsanordnung

Durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt wurde mit Beschluss vom 11.11.2015 das Bodenordnungsverfahren Gerbisbach-Annaburg angeordnet und mit der 1. Änderungsanordnung vom 01.07.2020 geändert.

Anordnung

Das Gebiet des Bodenordnungsverfahrens Gerbisbach-Annaburg wird gemäß § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in der Fassung vom 03.07.1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 23.07.2013 (BGBl. l S. 2586) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) durch Hinzuziehung bzw. Ausschluss von Flurstücken geringfügig geändert. 

Zum Verfahrensgebiet werden die folgenden Flurstücke hinzugezogen:

Gemarkung Annaburg       Flur 1     Flurstücke    42/5, 43, 44/2, 45/2, 46/2, 47/2, 48/1, 48/2,49/3, 50/2, 50/3, 50/5, 51, 52/1, 52/4, 53/2, 53/4, 53/5, 610 5032

Gemarkung Annaburg       Flur 3     Flurstück      58

Gemarkung Annaburg       Flur 5     Flurstücke    470, 472

Gemarkung Annaburg       Flur 6     Flurstück      144

Die hinzugezogen Flurstücke haben insgesamt eine Größe von ca. 6,7 ha.

Für die hinzugezogenen Flurstücke wird die Bodenordnung angeordnet. Die mit Beschluss vom 11.11.2015 erlassenen Eigentumsbeschränkungen gelten ebenfalls für die hinzugezogenen Flurstücke.

Aus dem Verfahrensgebiet werden folgende Flurstücke ausgeschlossen:

Gemarkung Annaburg       Flur 1     Flurstücke    5027, 5028, 5029, 5030

Gemarkung Annaburg       Flur 13   Flurstücke    206, 208, 210

Gemarkung Annaburg       Flur 15   Flurstücke    84, 85, 86, 87, 88/1, 88/2, 89/1, 89/2, 89/3, 
89/4, 90, 169, 171, 173

Gemarkung Annaburg       Flur 16   Flurstücke    192/2, 238/1, 238/3, 301, 303

Gemarkung Jessen           Flur 7     Flurstück      163

Gemarkung Löben            Flur 1     Flurstücke    59, 61

Die ausgeschlossen Flurstücke haben insgesamt eine Größe von ca. 14,1 ha.

Mit der 2. Änderungsanordnung umfasst das Verfahrensgebiet nunmehr eine Fläche von ca. 2184 ha. Das neue Verfahrensgebiet ist in der zur Anordnung gehörenden Gebietskarte orangefarbig umrandet dargestellt.

Die dem Bodenordnungsverfahren Gerbisbach-Annaburg unterliegenden Flurstücke sind dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke zu entnehmen. Dieses ist nicht Bestandteil des Beschlusses.

Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte

Inhaber von Rechten an dem hinzugezogenen Flurstück, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigt sind, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage der Bekanntmachung dieser Anordnung - beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt in Dessau-Roßlau anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Der Inhaber eines solchen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten zu lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines solchen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

Begründung 

Gemäß § 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz kann die Flurbereinigungsbehörde geringfügige Änderungen des Verfahrensgebietes anordnen, wenn der Zweck der Flurbereinigung dadurch besser erreicht werden kann. Eine geringfügige Änderung des Verfahrensgebietes ist immer dann anzunehmen, wenn sie keine wesentlichen Auswirkungen auf die Planung und die Flurbereinigung hat. Das ist vorliegend der Fall.

Die hinzugezogenen Flurstücke der Gemarkung Annaburg, Flur 1 unterliegen größtenteils der landwirtschaftlichen Nutzung. Die Eigentümer der Flurstücke sind teilweise bereits Beteilige des Bodenordnungsverfahrens. Durch Hinzuziehen der Flurstücke können die Ziele der Flurbereinigung insbesondere die zukünftige neue Flurstückseinteilung besser erreicht werden. 

Mit Hinzuziehen der Flurstücke der Gemarkungen Annaburg, Flur 3, 5 und 6 sowie mit Ausschließen der Flurstücke, der Gemarkung Annaburg, Flur 13 und der Gemarkung Jessen, Flur 7 und der Gemarkung Löben, Flur 1 soll die Feststellung der Verfahrensgrenze vereinfacht und ebenfalls die zukünftige neue Flurstückseinteilung erleichtert werden.

Die ausgeschlossen Flurstücke der Gemarkung Annaburg, Flur 1, 15 und 16 unterliegen keinen weiteren Planungen im Rahmen der Flurbereinigung. Mit ihrem Ausschluss aus dem Bodenordnungsverfahren erfolgt eine zweckmäßige Abgrenzung des Verfahrensgebietes.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die 2. Änderungsanordnung zum Bodenordnungsverfahren Gerbisbach-Annaburg kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau erhoben werden. 

Im Auftrag                                                        DS

gez. Näther

Auslage

Der vorstehende 2. Änderungsbeschluss mit der zum Beschluss gehörenden Gebietskarte und zusätzlich dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke liegt in der 

  • Stadt Jessen, Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster)

  • Stadt Annaburg, Torgauer Straße 52, 06925 Annaburg

  • Stadt Kemberg, Burgstraße 5, 06901 Kemberg

  • Stadt Bad Schmiedeberg, Markt 10, 06905 Bad Schmiedeberg

  • Stadt Zahna-Elster, Am Rathaus 1, 06895 Zahna-Elster

  • Gemeinde Niedergörsdorf, Dorfstraße 14f, 14913 Niedergörsdorf

  • Amt Dahme/Mark, Hauptstraße 48-49, 15936 Dahme/Mark

  • Stadt Herzberg, Markt 1, 04916  Herzberg

  • Stadt Schönewalde, Markt 48, 04916 Schönewalde

  • Verwaltungsgemeinschaft Beilrode-Arzberg, Bahnhofstr. 21, 04886 Beilrode

  • Verwaltungsgemeinschaft Dommitzsch, Markt 1, 04880 Dommitzsch

  • Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau

zwei Wochen lang nach seiner Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus. 

Im Auftrag                                                           

gez. Krosch

 

Zusätzlich können die 2. Änderungsanordnung, die Gebietskarte und das Verzeichnis der Verfahrensflurstücke im Internet unter

https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/flurneuordnung/verfahren-im-landkreis-wittenberg/b-gerbisbach-annaburg

zur Information eingesehen werden.

Datenschutzrechtliche Hinweise

Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz/ Flurbereinigungsgesetz verarbeiten wir im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung. Weitergehende Informationen finden Sie unter: https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/datenschutz/

 

Alternativ können Sie auch das ALFF Anhalt zur weiteren Informationserlangung kontaktieren:

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt)

Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau

Telefon: +49 340 6506 -0

Telefax: +49 340 6506 -601

E-Mail: 

 

Bei datenschutzrechtlichen Problemen können Sie sich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten des Amtes wenden:

E-Mail: