Bereitschaft Stadt Schönewalde
Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie in dringenden Fällen einen Ansprechpartner
der Stadt Schönewalde unter der
Rufbereitschaftsnummer 01511/0844992.
Was sind dringende Fälle?
Unter dringenden Fällen in Bezug auf den Bereitschaftsdienst versteht man Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr dienen.
Zur Gefahrenabwehr gehören zum Beispiel:
- freilaufende Tiere
- ruhestörender Lärm während der Ruhezeiten
Es handelt sich hierbei nur um ein paar Beispiele und keine vollständige Aufzählung.
In welcher Zeit kann der Bereitschaftsdienst angerufen werden?
Der Bereitschaftsdienst ist nach Dienstschluss und nur zur Gefahrenabwehr zu erreichen.
Montag | ab 16.00 Uhr bis | Dienstag | 07.00 Uhr |
Dienstag | ab 18.00 Uhr bis | Mittwoch | 07.00 Uhr |
Mittwoch | ab 16.00 Uhr bis | Donnerstag | 07.00 Uhr |
Donnerstag | ab 17.00 Uhr bis | Freitag | 07.00 Uhr |
Freitag | ab 12.00 Uhr bis | Montag | 07.00 Uhr |
Was ist, wenn ich den Bereitschaftsdienst nicht erreiche?
Sollte der Bereitschaftsdienst nicht zu erreichen sein, wenden Sie sich bitte an die Polizei.