Informationen aus dem Bau- und Ordnungsamt - Sondernutzungserlaubnis
Informationen aus dem Bau- und Ordnungsamt
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger der amtsfreien Stadt Schönewalde darauf zu achten, dass eine Sondernutzung für z. B. das Aufstellen von Containern, Gerüsten, Bauzäunen, das Aufgraben öffentlicher Flächen laut der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf dem Gebiet der amtsfreien Stadt Schönewalde (Sondernutzungssatzung) vom 27.03.2019 rechtzeitig vor Beginn zu beantragen sind. Die Anträge sind bei der Stadt Schönewalde und beim Landkreis Elbe-Elster, Straßenverkehrsamt mindestens 14 Tage vorher zu stellen.
Bei Fragen können Sie sich an das Bau- und Ordnungsamt, Frau Schenk unter 035362/743351 wenden.
Das Bau- und Ordnungsamt
der Stadt Schönewalde