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Mitteilung aus dem Einwohnermeldeamt zu Kinderreisepässe

Schönewalde, den 07. 11. 2023

Mitteilung aus dem Einwohnermeldeamt

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2024 laut Gesetz keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden können. An deren Stelle werden nun Personalausweise und Reisepässe mit einer jeweiligen Gültigkeit von 6 Jahren für die Kinder gefertigt. Die Beantragung ist mit einer Bearbeitungszeit von 3 bis 6 Wochen verbunden. Bitte planen Sie diese Wartezeit ein.

 

 

 

Meldung v. 15.01.2024:

Wichtige Information aus dem Einwohnermeldeamt 

 

Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Das Bundesministerium des Inneren gab dazu folgende Information auf der Internetseite bekannt:

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. 

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich. Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. 

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind. 

Bis zum 31. Dezember 2023 konnte man für Kinder unter zwölf Jahren einen "Kinderreisepass“ beantragen. Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

Quelle: www.bmi.bund.de