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NEUE AUSWAHLRUNDE FÜR FÖRDERPROJEKTE IM LEADER-PROGRAMM GESTARTET

Schönewalde, den 30. 07. 2024

17. Juli 2024

 

NEUE AUSWAHLRUNDE FÜR FÖRDERPROJEKTE IM  
LEADER-PROGRAMM GESTARTET  

 

Die Lokale Aktionsgruppe Elbe-Elster (LAG) hat die zweite Auswahlrunde für eine LEADER-För-
derung in der EU-Förderperiode 2023-2027 gestartet. Interessenten reichen dazu ihre Projekt-
bewerbung bis zum 30. September 2024 ein. Unterstützt werden Vorhaben von kleineren Un-
ternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie und Beherbergung so-
wie von Kommunen und Vereinen. Die mit den Projekten geplanten Investitionen oder sons-
tige Maßnahmen sollen die ländliche Entwicklung in der Region Elbe-Elster befördern.  

 

Die LAG Elbe-Elster wurde im Dezember 2022 als Fördergebiet im LEADER-Programm des Landes 
Brandenburg für die neue EU-Förderperiode bestätigt. Damit fließen Fördermittel des Europäi-
schen Landwirtschaftsfonds (ELER) für Vorhaben zur ländlichen Entwicklung in unsere Region.  
In dieser aktuellen Auswahlrunde stehen hierfür 4,0 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Die für eine Förderung im Gebiet der LAG Elbe-Elster beabsichtigten investiven oder nicht-inves-
tiven Vorhaben müssen ein Auswahlverfahren durchlaufen. Die Bewerbungsfrist für Ihre Pro-
jektvorschläge läuft bis spätestens 30. September 2024. Diese Auswahlrunde richtet sich an Pro-
jekte und Projektträger, die im Jahr 2025 starten können. Interessenten reichen bis zum vorab 
genannten Stichtag das ausgefüllte und unterzeichnete Projektblatt in der Geschäftsstelle der 
LAG Elbe-Elster per E-Mail () oder per Post in Finsterwalde ein. Das For-
mular ist unter www.lag-elbe-elster.de abrufbar.  

 

Alle fristgerecht und vollständig eingereichten Projektblätter werden am 28. November 2024 
vom LAG-Vorstand anhand der veröffentlichten Wertungskriterien bewertet und daraufhin eine 
Rangfolge festgelegt. Die Träger der so ausgewählten Vorhaben werden danach zeitnah aufge-
fordert bis spätestens 28. Mai 2025 ihren Förderantrag mittels digitalen Formulars samt Anlagen 
bei der zuständigen Förderstelle, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und 
Flurneuordnung (LELF, Regionalstelle Luckau) einzureichen. Informationen dazu sowie die gel-
tende Förderrichtlinie LEADER finden Sie auf der LAG-Webseite (Rubrik Förderung).  

 

Hinweis: Weitere Förderaufrufe der LAG Elbe-Elster werden im kommenden Jahr im Internet un-
ter www.lag-elbe-elster.de, über die Kommunen sowie regionale Presse/Medien veröffentlicht.  

 

Für Informationen oder Beratungen steht das LAG-Regionalmanagement zur Verfügung.  
Kontakt: LAG Elbe-Elster, Regionalmanagement / LAG-Geschäftsstelle 
Sven Guntermann / Thomas Wude 
03238 Finsterwalde, Grenzstraße 33, Tel.  03531. 797089 / 0173. 6147540 

 

Bild zur Meldung: Bild1